Herbstzeit ist Reisezeit. Noch einmal Sonne tanken und die Wärme genießen. Das ist auch mit ungeimpften Kindern möglich. Dabei gilt es ein paar Dinge zu beachten.
Nach dem Sommer ist vor den Herbstferien und damit für viele noch einmal die Möglichkeit eine Auszeit zu nehmen. Mit Kindern in den Süden fliegen ist für viele Familien interessant. Für Geimpfte ist das Reisen wieder recht komfortabel und wenig einschränkend. Das gilt auch größtenteils für Kinder unter 12 Jahren, die noch nicht geimpft werden können.
In vielen Ländern benötigen Erwachsene, die nicht geimpft oder genesen sind einen negativen Test für die Einreise, um Restaurants und Veranstaltungen zu besuchen oder Museen und andere Freizeitangebote zu nutzen. Ein Test ist ebenfalls für die Rückreise nach Deutschland notwendig. Für Kinder unter 12 Jahre gelten aber oft Ausnahmen.
Im europäischen Ausland gelten meist recht familienfreundliche Regeln. So gilt zum Beispiel in Italien die 3-G Regel erst für Kinder ab 12 Jahren. Somit also nur für Kinder, die bereits geimpft werden können. Kinder unter 12 müssen nicht bei jedem Restaurantbesuch getestet werden. In Spanien, Griechenland, Portugal, Frankreich und Österreich (Ausnahme Wien) gilt ebenfalls die 3-G Regel erst ab 12 Jahren.
In der Türkei wird die 3-G Regel bereits für Kinder ab 6 Jahren angewendet. Hier ist ein Test bei der Einreise und vor Ort notwendig, da die Türkei zurzeit als Hochrisikogebiet gilt.
Für Eltern bedeutet das, dass sie sich vor der geplanten Reise am besten beim Auswärtigen Amt oder beim ADAC informieren, welche Regeln genau für das Reisen mit Kindern und vor Ort für das Reiseland gelten. Da sich die Regeln immer wieder kurzfristig ändern, sollte man sich auch kurz vor der Reise noch einmal über den aktuellen Stand informieren.
Wenn vor Ort Tests notwendig werden, dann sind die Testmöglichkeiten und die Kosten wichtig für Familien. Wo kann man seine Kinder testen lassen und welche Kosten entstehen? Diese Fragen sollten vorab geklärt werden.
Falls vor der Reise eine Quarantäne für das Kind anfällt, weil ein anderes Kind in der Schulklasse positiv getestet wurde, kann sich die Reise verschieben. Dann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, die den Quarantänefall einschließt.
Eine Quarantänepflicht gilt für Ungeimpfte und Kinder unter 12 Jahren, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen. Für Virusvariantengebiete gelten derzeit keine strengeren Regeln, da sich in Deutschland die Delta-Variante durchgesetzt hat. Für Kinder gilt die Besonderheit, dass die Quarantäne nach fünf Tagen automatisch endet und kein weiterer Test notwendig ist. Geimpfte und Genesene sind davon nicht betroffen.